5. Programmunabhängiger Studienaufenthalt
Prinzipiell kann sich heute jeder Student direkt und persönlich um einen Studienplatz an einer europäischen oder amerikanischen Universität bemühen. Vorlesungsverzeichnisse (prospectuses) der Universitäten, anhand derer Sie sich ein erstes Bild dieser Hochschulen machen können, finden Sie meist im Internet.
Die Bewerbung sollte zunächst durch ein formloses Schreiben (im Falle britischer Universitäten z.B. "To the Registrar, University of...") ein knappes Jahr vor dem beabsichtigten Studienbeginn erfolgen. Die Kosten hat der Student selbst zu tragen, wobei im allgemeinen mit ansehnlichen Studiengebühren zu rechnen ist.
Für Empfänger von BAföG oder BayBegFö ist darüber hinaus zu beachten: Grundsätzlich kann die Auslandsförderung für ein Studienjahr gewährt werden, das sich fachlich in den an der Heimathochschule begonnenen Ausbildungsgang einfügt. Das Auslandsstudium wird bei einer Dauer von bis zu einem Jahr nicht auf die Förderungshöchstdauer angerechnet. Die auslandsbedingten Mehrkosten (Reisekosten, Auslandszuschlag, ggf. Studiengebühren) werden ersetzt. Die von den Stipendienstellen geforderten Bescheinigungen stellt der Prüfungsbeauftragte aus. Nähere Auskünfte erteilen die Stipendienstellen.
Seite zuletzt aktualisiert am 10.02.2010