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3.1 Pädagogischer Austauschdienst (PAD)

Fremdsprachenassistenten sind für die Dauer eines Schuljahrs (in der Regel von September bis Juni) an einer britischen oder irischen Schule tätig (manchmal auch an mehreren Schulen). Im wesentlichen besteht ihre Aufgabe in Konversationsunterricht, der in Absprache mit den Deutschlehrern erfolgt. Die Arbeitszeit beträgt ca. 12 Stunden. Das Gehalt wird von den dortigen Schulbehörden gezahlt und liegt z.B. für das Vereinigte Königreich bei ca. £ 690 monatlich abzüglich Krankenversicherung (NHS).

Die Bewerbung erfolgt über den Pädagogischen Austauschdienst (PAD). Bewerber müssen bei Antritt der Lehrtätigkeit (nicht zum Zeitpunkt der Bewerbung) ein Studium von mindestens vier Semestern (für GB und Irland) nachweisen. Fremdsprachenassistenten nach Australien und Neuseeland müssen das 1. Staatsexamen abgeschlossen haben.

Die Vermittlungschancen für das Vereinigte Königreich sind sehr gut; dort stehen in der Regel 550 Stellen zur Verfügung. Deutlich weniger Plätze gibt es in den anderen anglophonen Ländern. In der Bewerbung können Wünsche hinsichtlich der Gegend, in der man das Jahr verbringen möchte, geäußert werden, die jedoch nicht immer berücksichtigt werden können. Natürlich sind die Aussichten auf Respektierung des Ortswunsches z.B. im Falle von Nordengland, dem Norden Schottlands oder Irlands größer als bei London, Südengland oder Edinburgh.

Merkblätter und Bewerbungsformulare liegen in der Regel ab August auf dem Tresen neben C5A2 aus bzw. sind ganzjährig auf der Homepage des PAD erhältlich. Bewerbungen müssen zusammen mit einem Gutachten und einem Gesundheitszeugnis jeweils bis zum 1. Dezember des Vorjahres eingereicht werden.

Die Bewerber werden zu einem Auswahlgespräch bei einem Lehrer an einem Eckentaler Gymnasium eingeladen. Dabei sollten sie ihre Eignung für Deutschunterricht unter Beweis stellen, wobei neben Allgemeinwissen vor allem Kenntnisse über Deutschland (politisches System, Geschichte, Zeitgeschichte, Kultur, Literatur) im allgemeinen und über Heimat- und Studienort im besonderen wichtig scheinen.

Unter Umständen kann eine Tätigkeit als assistant teacher (nach dem Ersten Staatsexamen) als Teil des Referendardienstes angerechnet werden; für Studenten im Studiengang Lehramt an Gymnasien gilt sie als Ersatz beider Praktika. Wichtiger Hinweis: etliche Bewerber werden in einem ersten Auswahlverfahren nicht berücksichtigt, kommen aber auf eine Warteliste, so daß sie auch viel später (bis etwa Mitte Juli) noch zum Zuge kommen können.

Erfahrungsberichte zum Englandaufenthalt mit dem PAD finden Sie hier und hier.

Beratung: offizielle PAD-Beauftragte ist Kerstin Maurer.

 

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Seite zuletzt aktualisiert am 05.11.2010
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