Mitteilungen
1. Informationen für Studienanfänger
Informationen finden Sie auf einem gesonderten Informationsblatt hier.
2. Einschreibung für Lehrveranstaltungen des Instituts für Anglistik und Amerikanistik und der Englischen Abteilung des Sprachenzentrums
Informationen zur Kursanmeldung für die in Erlangen stattfindenden Kurs des Instituts finden Sie hier.
3. Ergebnislisten
Für Studierende, die ab dem WS 07/08 ihr Studium aufgenommen haben, sind Prüfungsergebnisse über das Verwaltungssystem Mein Campus einsehbar.
Zu Lehrveranstaltungen, die auch von Studierenden älteren Semesters besucht werden, werden Ergebnislisten ausgehängt, sobald die Leistungen korrigiert sind. Aus Datenschutzgründen wird dabei statt der Namen ein Codewort oder die Matrikelnummer verwendet. Sämtliche Ergebnislisten werden im Flur des 6. Stocks ausgehängt . Darüber hinaus können die DozentInnen die Ergebnisse auch auf der Homepage des Instituts zugänglich machen.
4. Adressen der Studierenden
Bitte halten Sie Ihre postalische und Emailadresse in MeinCampus und Cassy jeweils auf dem neuesten Stand, so dass wir Sie im Bedarfsfalle erreichen können.
5. Institutsbibliothek
Ausleihbestimmungen, Öffnungszeiten und Recherchemöglichkeiten siehe hier.
6. Weitere Informationen für Studierende in den "alten" Studiengängen (Studienbeginn vor WS 07/08)
6.1. Dokumentation der Leistungen im Grundstudium
Angesichts der sehr großen Zahl von Einzelleistungen im Grundstudium und des damit verbunden enormen Verwaltungsaufwands werden keine Einzelscheine ausgegeben. Bei konkretem Bedarf (z.B. in Stipendienangelegenheiten und bei Studienortwechsel) können die Studierenden jederzeit einen Sammelschein im Geschäftszimmer C 5A1 erhalten. Sind alle obligatorischen Kurse des Grundstudiums erfolgreich absolviert, gibt das Institut die Ergebnisse automatisch an das Prüfungsamt weiter. Nach einer angemessenen Bearbeitungsfrist kann das Zwischenprüfungszeugnis dann im Prüfungsamt abgeholt werden. Auch für die Leistungen, die zur Anmeldung zum Staatsexamen nötig sind, stellt die Verwaltung Sammelscheine aus, die dem Prüfungsamt vorzulegen sind.
6.2. Nicht bestandene Prüfungen
Eine nicht bestandene Prüfung im Rahmen der Zwischenprüfung muss innerhalb von 6 Monaten wiederholt werden (vgl. § 16 Abs. 2 ZwPrO). Eine zweite Wiederholung ist nicht möglich, wenn mehr als 30 Maluspunkte angesammelt wurden. (Vgl. § 16 Abs 3 ZwPrO. - Maluspunkte fallen in der Höhe der jeweiligen Leistungspunkte an, wenn eine Wiederholungsprüfung im Rahmen der studienbegleitenden Zwischenprüfung nicht bestanden wurde.)
6.3. Bedingungen zum Erwerb eines kulturwissenschaftlichen Scheins im Grundstudium
Für Studierende, die Kulturwissenschaft als Haupt- oder Nebenfach studieren wollen, bieten wir Pro- und Hauptseminare, deren Besuch entweder ausschließlich oder auch als Studienleistung für das Fach Kulturwissenschaft anerkannt wird. Sie erscheinen sowohl unter der Überschrift “Literaturwissenschaft” als auch unter “Kulturwissenschaft”.
Der Einführungskurs Kulturwissenschaft sollte in der Regel vor dem Besuch eines Proseminars, in dem ein kulturwissenschaftlicher Proseminarschein erworben werden soll, absolviert werden. Ausnahmen sind jedoch möglich; sie liegen im Ermessen des jeweiligen Dozenten. Lehrveranstaltungen im Spezialisierungs modul ‘Kulturwissenschaft' können in jedem Fall erst nach dem erfolgreichen Besuch des kulturwissenschaftlichen Grundkurses besucht werden.
6.4. Mündliche Prüfungen im Spezialisierungsmodul
Die mündlichen Prüfungen im Spezialisierungsmodul werden zentral organisiert. Die Anmeldung erfolgt über Formulare, die im Verlauf des Semesters in den einzelnen Lehrveranstaltungen ausgeteilt werden. Der Prüfungsplan wird gegen Ende des Semesters durch Aushang am Schwarzen Brett neben dem Bibliothekseingang bekanntgegeben.
6.5. Mündliche Prüfung im Basismodul Landeswissenschaften
Diese Prüfung kann abgelegt werden, wenn folgende drei Kurse regelmäßig und erfolgreich besucht wurden:
- Introduction to North America (Vorlesung mit Übung)
- Introduction to Great Britain (Vorlesung mit Übung)
- Übung zur Sprechfertigkeit
Diese Lehrveranstaltungen können in demselben Semester besucht werden, in dem die Prüfung abgelegt wird. Näheres erfahren Sie in den betreffenden Kursen.
6.6. Scheine
Prinzipiell werden im Grundstudium keine Scheine mehr ausgegeben. Näheres finden Sie unter 4.1. Hauptseminarscheine und andere Scheine des Hauptstudiums erhalten Sie bei der betreffenden Lehrkraft bzw. in deren Sekretariat.
Fachdidaktische Scheine können bei der Aufsicht der Institutsbibliothek abgeholt werden, Nachfragen sind nur an die Fachdozenten zu richten. Im Studiengang für das Lehramt an Realschulen richtet sich die Scheinausstellung nach dem Studienort: In Nürnberg registrierte StudentInnen holen auch dort (Zi. 1.123) ihre Scheine ab.
Seite zuletzt aktualisiert am 06.07.2009